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mcnep, am 10.4. 2008 um 17:46:05 Uhr 18jährigejungs |
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Benutzen sollte man weder 18jährige noch 81jährigeJungs. Ansonsten ist es spätestens ab 16 straflos. Was also bleibt, sind letzte wehmütige Blicke, wie sie nur alterndeHomosexuellen zu versenden imstande sind, den Jeans- und Lederhosenpopos hinterher, die sich in die gebrauchten roten BMWs hieven, die man später dann unter Vermischtes in den Zeitungen findet. |
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