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quimbo75@hotmail.com, am 18.8. 2001 um 22:01:16 Uhr
Geschwindigkeitsbegrenzung

in der Schweiz:

50 innerorts, generell (das Wort generell steht auf der Tafel am Ortseingang)
80 ausserorts, wohl ebenfalls generell (das Wort steht nicht auf der Tafel am Ortsausgang)
120 auf Autobahnen
30 in Wohnquartieren (aber anscheinend nur die, die auch genug Kinder oder PolitikerInnen aufzuweisen haben, die Zonen scheinen mir nämlich etwas willkürlich verteilt)
auf dem Fussgängerstreifen darf man aber noch immer so schnell laufen, wie man will (aber keine anderen gefährden, gell! ja Herr Polizei.)


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