| >versenden | >diskutieren | >Permalink |
|
Peter K., am 13.1. 2006 um 20:23:48 Uhr Höchststrafe |
|
Die Höchststrafe die einen Menschen in Deutschland erreichen kann, ist die sogen. Verbeamtung. Sie gilt auf Lebenszeit und ist - bis in extremen Ausnahmefällen - nicht wiederruflich.
|
| User-Bewertung: / |
| Mehr Informationen über das Bewertungssystem |
| Konfiguration | Web-Blaster | Statistik | Hilfe | Startseite |