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Voyager, am 15.7. 2005 um 10:03:05 Uhr
JetztWeißIchs

Wenn ich ein Fenster offen stehen habe, ein Durchzug es zuknallen lässt und die Scheibe rausfliegt, ist das ein typischer Fall für die Haftpflichtversicherung. JetztWeißIchs, weil der Anwalt vom Mieterverein das gesagt hat. Ich glaube das aber erst, wenn meine Versicherung den Schaden von rund 500 Euro beglichen haben wird.


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