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Die Leiche schrieb am 4.4. 2008 um 18:00:55 Uhr überKirchenrecht |
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Die katholische Kirche ist kirchenrechtlich verpflichtet, jedem von ihr geweihten Priester die Alimente von bis zu sechs Kindern von einer Frau zu erstatten. Danach ist der Priester kirchenrechtlich gehalten, sich eine neue Konkubine zuzulegen. Spätestens bei der Kenntnisnahme dieser kanonischen Vorschrift habe ich begriffen, daß es ein furchtbarer Fehler war, mich gegen ein Theologiestudium entschieden zu haben. |
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Was kann man tun, wenn »Kirchenrecht« gerade nicht da ist? Bedenke bei Deiner Antwort: Die Frage dazu sieht keiner, schreibe also ganze Sätze. |
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