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au-a-ha schrieb am 25.5. 2012 um 09:06:12 Uhr über

Leibeigenschaft

In der gesellschaftlichen Ordnung des Feudalismus waren die Leibeigenen zu »Frondiensten« verpflichtet: Die Bauern mussten für ihre Grundherren bestimmte Dienstleistungen (den »Fron«) verrichten - zum Beispiel Unkraut auf den Feldern der Grundherren jäten oder die Felder pflügen. Sie arbeiteten auf dem Landstück, das den Grundherren gehörte (die so genannte »Scholle«), und mussten dafür eine Pacht - das ist eine Art Miete - bezahlen. Neben dieser Pacht musste der Leibeigene auch eine so genannte Zehnt leisten, das war eine Form von Steuer.


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