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baumhaus schrieb am 31.1. 2015 um 11:05:17 Uhr überMindestlohn |
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Ich verstehe nicht, warum man sich als Arbeitgeber darum kümmern muß. Wenn es ein Gesetz gibt, besteht doch Einklagbarkeit. Der Arbeitnehmer kann seinen Mindestlohn doch einklagen, wenn er ihn nicht erhält.
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