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Susanne schrieb am 18.5. 2025 um 18:30:34 Uhr über

Recht-der-ersten-Nacht

Das gab den Gutsbesitzern das Recht, mit der Braut zu schlafen, wenn zwei seiner Untergebenen heiraten.

Es hat sich wohl niemand getraut, dieses Recht auf Vergewaltigung aufzuschreiben. Es soll dem Brautpaar aber hin und wieder als ungeschriebenes Gesetz suggeriert worden sein.

Manche Frau hat ihrem Vergewaltiger darauf längere Zeit kleine Dosen Gift ins Essen gerührt, bis er endlich daran verreckt.


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