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Nicolas schrieb am 3.12. 2001 um 03:12:07 Uhr über

Religion

Ebenfalls wenig bekannt ist, daß niemand verpflichtet ist, sein Religionsbekenntnis auf dem Meldezettel bekannt zu geben.

Hans G. Zeger: »Die Freiwilligkeit sein Religionsbekenntnis bekannt zu geben, wird auch von den Meldestellen immer wieder ignoriert. Aus diesem Grund mußte daher der VfGH 1999 feststellen (B1253/98), daß die Weigerung das Religionsbekenntnis bekanntzugeben 'denkunmöglich' zu einer Verwaltungsübertretung führt


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