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mcnep, am 5.8. 2007 um 13:27:15 Uhr
Ruhe

Von der Ruhe


Das Öffentliche, hat das ein Bürger
In stiller Witterung gefaßt,
Soll er erforschen
Großmännlicher Ruhe heiliges Licht,
Und dem Aufruhr von der Brust,
Von Grund aus, wehren, seinen Winden; denn Armut macht er
Und feind ist er Erziehern der Kinder.

Ehe die Gesetze, der großmännlichen Ruhe heiliges Licht, erforschet werden, muß einer, ein Gesetzgeber oder ein Fürst, in reißenderem oder stetigerem Schicksal eines Vaterlandes und je nachdem die Rezeptivität des Volkes beschaffen ist, den Charakter jenes Schicksals, das königlichere oder gesamtere in den Verhältnissen der Menschen, zu ungestörter Zeit, usurpatorischer, wie bei griechischen Natursöhnen, oder erfahrener, wie bei Menschen von Erziehung, auffassen. Dann sind die Gesetze die Mittel, jenes Schicksal in seiner Ungestörtheit festzuhalten. Was für den Fürsten origineller Weise, das gilt, als Nachahmung, für den eigentlicheren Bürger.


Hölderlin, Pindar-Fragmente


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