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Eine Zusammenstellung und Besprechung von Lehr- and Handbüchern müssen wir aus Raummangel zurückstellen. Erwähnt sei vorläufig nur, dass Schnlte's Lehrbuch der Dt. Reichs- u. Rechts-G. in 6. Aufl. vorliegt, dass von Grotefend’s chronologischem Handbuch (Zeitrechnung d. christl. MA.) die erste Hälfte des 2. Bandes (mit den Diöcesankalendern), ebenso von Chevalier’s Répertoire des sources historiques du MA. der 2. Band (Topo- Bibliographie) erschienen ist, und dass endlich auch das Adressbuch der Dt. Bibliotheken, bearbeitet von P. Schwenke, über dessen Vorbereitung wir früher berichtet haben, »eit kurzem vorliegt.
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