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Tobias schrieb am 31.1. 2017 um 12:40:31 Uhr über

arschärztliches-Gutachten

Also, ohne ein arschärztliches-Gutachten guckt ein veritabler Arschbehandlungssachverständiger oder ein anerkannter Hinternspezialist deinen Arsch gar nicht erst an. Deshalb beim Verdacht auf eine Arscherkrankung, wie Arschborreliose oder Arschbläue, immer zuerst zum Arschmediziner in die nächstgelegene Arschheilkundepraxis. Nur dort bekommst du bei Bedarf auch ein hochwirksames Arschschmerzenunterdrückungsmedikament verschrieben und nach einer Arschauswischung oft auch eine gründliche Arscheinreibung mit Arschpolitur verpasst. Das ist oft schon der erste Schritt zur Arschgesundung!



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