grundkurs strafrecht die konkreten gefährdungsdelikte setzen den nachweis einer tatsächlich eingetretenen gefahrensituation voraus, in der es aus der sicht eines beobachters der situation allein zufallsbedingt ist, wenn es nicht zu einer rechtsgutverletzung kommt. abstrakte gefährdungsdelikte sind delikte, die ein typischerweise gefährliches verhalten verpönen, unabhängig davon, ob es zu einer konkreten gefahr kommt oder nicht. aus dem netz wer beobachtet, urteilt wer darf beobachten wer darf urteilen wer richtet die richter