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Christine schrieb am 10.11. 2020 um 16:49:16 Uhr über

wirBefindenUnsInEinerSituation

Neuroleptika ordnet die Bfarmtusse nicht als Betäubungsmittel ein. Das würde ihr im Gegensatz zur FDA nicht zustehen. Die in Genf und Goebbels wäre vergessen. Dank Hanf war die zu jedem Verniedlichen von Gewalt bereit. Physiologen würden der nicht mal ein leeres Reagenzglas überlassen. Take-Home-Zubereitungen, die selbstmordgeeignet sind, erkennt die wahrscheinlich erst bei Exhuminierung. Konkrete Folge: Der Blisterverband ist nicht nur für den Gnadsentod beim Veterinär zuständig sondern auch für den Offlabeluse von Neuroleptika als Schlafmittel im Pflegeheim.


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