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golem schrieb am 20.12. 2005 um 00:49:18 Uhr über

DasFüllhornDesEwigenErbrechens

Ach ja.. Noch was allgemeines zum Thema »Hausdurchsuchung ohne durchsuchungsbeschluss«: Die Bu**en müssen absolut stichhaltige Beweise im Voraus sammeln, um nach der durchsuchung beweisen zu können, dass es sich um »gefahr im Verzug« handelte. Wenn sie das nicht können, haben sie gegen das Persönlichkeitsrecht (jeder mensch hat ein recht auf die unantastbarkeit seiner privatsphäre) verstoßen und man kann ein disziplinarverfahren, sowohl als auch eine zivilklage einleten. Dann brennt denen !richtig! der arsch!


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Was kann man tun, wenn »DasFüllhornDesEwigenErbrechens« gerade nicht da ist? Bedenke bei Deiner Antwort: Die Frage dazu sieht keiner, schreibe also ganze Sätze.

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