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DerFanta schrieb am 5.6. 2001 um 13:26:44 Uhr über

Selbstmord

Der Begriff Selbstmord wiederspricht sich selbst, da Mord »vorsetzliche Tötung eines Menschen gegen dessen Willen« bedeutet!
besser: Selbsttötung, Freitod, Suizid

Übrigens: Nach deutschem Recht ist weder der Versuch des Selbstmords noch die Teilnahme daran strafbar. Strafbar macht sich jedoch u. U., wer die Selbsttötung eines Willensunfähigen oder Irrenden veranlaßt oder geschehen läßt. (aus: www.wissen.de, Stichwort »Selbstmord«)


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