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Dr. Müller schrieb am 9.2. 2009 um 22:44:12 Uhr über

Todesstrafe

Die Todesstrafe ist doch längst wieder eingeführt
in der Bundesrepublik. Für Opfer von Verbrechen
gibt es u.U. »Todesstrafe«. Darüber befindet kein
Richter oder Staatsanwalt sondern ein Täter.
Der Richter bestätigt lediglich die Todesstrafe und
verhängt in der Regel »Lebenslänglich« für die
Hinterbliebenen des Opfers.
Auch finaziell werden die Opfer sehr schlecht gestellt, da sie meist noch die Haftkosten der Täter
von ihren Steuern zahlen müssen.


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