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Tobias schrieb am 16.7. 2017 um 11:03:45 Uhr überarschärztliches-Gutachten |
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Wenn du kein arschärztliches-Gutachten vorlegen kannst, dann guckt ein Arschbehandlungssachverständiger oder ein anerkannter Hinternspezialist deinen Arsch gar nicht erst an. Deshalb beim Verdacht auf eine Arscherkrankung immer zuerst zum Arschmediziner in die nächstgelegene Arschheilkundepraxis. Nur dort bekommst du bei Bedarf auch ein Arschschmerzenunterdrückungsmedikament verschrieben, und das ist oft schon der erste Schritt zur Arschgesundung!
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Was kann man tun, wenn »arschärztliches-Gutachten« gerade nicht da ist? Bedenke bei Deiner Antwort: Die Frage dazu sieht keiner, schreibe also ganze Sätze. |
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