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Ernie schrieb am 27.4. 2001 um 17:38:00 Uhr über

schweigepflicht

Als Psychologe und Psychotherapeut stehe ich unter einer Schweigepflicht. Diese Schweigepflicht ist sowohl
über die berufsständischen Gruppierungen als auch gesetzlich verankert (wie bei Ärzten). Es gehört natürlich zu
den professionellen Grundsätzen in diesen Arbeitsbereichen, daß absolute Diskretion und Schweigepflicht
bewahrt wird und problematisch überschneidende Beziehungsstrukturen ausgeschlossen sind. Dies kann auch
zur Ablehnung von Aufträgen sowohl im Bereich der Psychotherapie, wie in den Bereichen Supervision und
Coaching und Unternehmensberatung führen.

Weiterhin gehört es zu den psychotherapeutischen Grundsätzen, daß man keinerlei Aufträge übernimmt, die
einen in irgendwelche Interessenkonflikte bringen könnten und die eigene Unabhängigkeit gefährden könnten.

Diese berufsethischen Grundsätze sind ausreichend durch Berufsordnungen, gesetzliche Regelungen und
Erfahrungen abgesichert und geben einen ausreichenden Schutz, den andere Berater in dieser Weise nicht
vermitteln können.




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