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mcnep schrieb am 26.9. 2005 um 08:33:25 Uhr über

Balzverhalten

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In Düsseldorf hat ein 57-jähriger Frührentner einen Prozess gegen das Ordnungsamt verloren. Ein Beamter hatte ihn im letzten Jahr zweimal beim Sex auf einer öffentlichen Toilette erwischt und ihm Bußgelder von insgesamt 750 Euro auferlegt, da er eine »grob ungehörige Handlung« nach Paragraf 118 des Ordnungswidrigkeitengesetzes verübt habe.

Der Mann, der zur Mittagszeit in den Klappen am Kirchplatz und Jan-Wellem-Platz mit ebenfalls älteren Männern erwischt worden war, erhob dagegen Einspruch und stritt die Taten ab. Auch ein erwischter Sexualpartner, ein als Zeuge geladener Achtzigjähriger, stritt die Tat unter Hinweis auf seine Prostata ab, berichtet die »Rheinische Post«.

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