Nachdem der Juristentag im September 1902 die Inangriffnahme von Vorarbeiten für eine allgemeine Revision des Strafgesetzbuchs einstimmig gefordert hatte, beschloß der damalige Staatssekretär des Reichsjustizamts Dr. Nieberding, zunächst eine wissenschaftliche Grundlage für eine solche Revision zu schaffen. Teils auf seine Anregung, teils aus eigenem Antrieb bildete sich ein Kreis von Rechtsgelehrten – und zwar fast ausschließlich von Universitätslehrern – um in einem großen Sammelwerk das Material aus dem In- und Ausland zusammenzustellen, zu sichten, zu verarbeiten, kritisch zu beleuchten und womöglich daran bestimmte gesetzgeberische Vorschläge zu knüpfen. So entstand von 1906 bis 1909 das 15 Bände umfassende Sammelwerk: „Vergleichende Darstellung des deutschen und ausländischen Strafrechts, Vorarbeiten zur deutschen Strafrechtsreform“, Berlin bei Liebmann, welches eine erschöpfende Fülle von Material in systematisch geordneten, vergleichend und kritisch vorgehenden Einzeldarstellungen enthält, wie sie in dieser Vollständigkeit und Übersichtlichkeit wohl noch nie einem Gesetzgeber zur Vorbereitung und Erleichterung seiner Arbeit geboten worden ist.
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