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Der Junge von nebenan, am 29.9. 2010 um 18:48:03 Uhr Feindliches-Grün |
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Als Feindliches-Grün wird der Defekt einer Lichtzeichenanlage bezeichnet, bei dem für mehrere miteinander in Konflikt stehende Fahrbeziehungen die Farbe Grün (oder auch Gelb) aufleuchtet. Im Falle eines Unfalls bei „feindlichem Grün“ muss der Betreiber der Ampelanlage haften. Der Nachweis von „feindlichem Grün“ ist jedoch aufgrund der großen Unwahrscheinlichkeit einer solchen Fehlfunktion sehr schwierig.
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