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Pseudonym schrieb am 21.4. 2009 um 15:50:50 Uhr überHodentritt |
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Also. Ich schätze mal, das etwas mehr als die Hälfte der hier genannten Fälle nie passiert sind.Sollte dies doch so sein, möchte ich die Täter/innen darauf hinweisen das seine/ihre Tat den Tatbestand der leichten oder sogar schweren Körperverletzung hervorruft, welcher bei bleibenden Schäden sogar mit einer Haftstrafe von über einem Jahr bestraft werden kann. Allen, die etwas dagegen sowas tun, möchte ich sagen, dass ich Ihnen voll und ganz zustimme und allen wirklichen Opfern rate ich, rechtliche Maßnahmen zu ergreifen. |
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