>versenden | >diskutieren | >Permalink 
timeline, am 24.9. 2003 um 12:56:35 Uhr
Neutralität

Ohne gesetzliche Grundlage darf muslimischen Pädagoginnen nicht verboten werden, mit Kopftuch zu unterrichten. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Das Gericht gab damit einer Klägerin aus Baden-Württemberg recht. Die muslimische Grundschullehrerin Fereshta Ludin hatte sich dagegen gewehrt, dass sie nach ihrem Referendariat nicht in den Schuldienst übernommen wurde, weil sie nur mit Kopftuch zu unterrichten bereit war. Das Land hatte ihr die Verweigerung der Übernahme damit begründet, dass die Lehrerin den Grundsatz der religiösen Neutralität verletze, wenn sie im Unterricht ihr Haar mit dem religiösen Symbol bedeckt.


   User-Bewertung: +1

Bewerte die Texte in der Datenbank des Assoziations-Blasters!

Hiermit wurden Dir 2 Bewertungspunkte zugeteilt. Wenn Dir ein Text unterkommt, der Dir nicht gefällt, drücke den Minus-Knopf, findest Du einen Text, der Dir gefällt, drücke den Plus-Knopf. Jede Bewertung verbraucht einen Deiner Bewertungspunkte.

Damit Deine Bewertungs-Punkte erhalten bleiben, muss ein Cookie auf Deinem Computer abgelegt werden. Bitte wähle, ob der Cookie für vier Monate oder nur für eine Woche gespeichert werden soll:

Mehr Informationen über das Bewertungssystem
 Konfiguration | Web-Blaster | Statistik | Hilfe | Startseite