XX. Äußere Ursachen von Morbidität und Mortalität
(V01-Y98)
Transportmittelunfälle
(V01-V99)
Hinweis:
Der folgende Abschnitt besteht aus 12 Gruppen. Diejenigen, die sich auf Landtransportmittelunfälle (V01-V89)
beziehen, geben die Fortbewegungsart des Unfallopfers wieder und sind weiter unterteilt, um das »Gegenüber« des
Unfallopfers oder die Art des Ereignisses zu beschreiben. Das Fahrzeug, das von der verletzten Person benutzt
wurde, wird durch die ersten zwei Stellen bezeichnet, weil dessen Angabe als wichtigster Faktor für
Präventionszwecke betrachtet wird.
Exkl.: Ereignis, dessen Umstände unbestimmt sind (Y32-Y33)
Tätlicher Angriff durch vorsätzlich verursachten Kraftfahrzeugunfall (Y03.-)
Transportmittelunfälle durch Naturkatastrophen (X34-X38)
Vorsätzliche Selbstbeschädigung (X82-X83)
Definitionen zu Transportmittelunfällen
Klassifikations- und Kodierregeln für Transportmittelunfälle
UNTERGRUPPENÜBERSICHT
Schlüssel
Text
V01-V09
Fußgänger bei Transportmittelunfall verletzt
V10-V19
Benutzer eines Fahrrades bei Transportmittelunfall verletzt
V20-V29
Benutzer eines Motorrades bei Transportmittelunfall verletzt
V30-V39
Benutzer eines dreirädrigen Kraftfahrzeuges bei Transportmittelunfall verletzt
V40-V49
Benutzer eines Personenkraftwagens bei Transportmittelunfall verletzt
V50-V59
Benutzer eines Lieferwagens bei Transportmittelunfall verletzt
V60-V69
Benutzer eines Lastkraftwagens bei Transportmittelunfall verletzt
V70-V79
Autobusbenutzer bei Transportmittelunfall verletzt
V80-V89
Sonstige Landtransportmittelunfälle
V90-V94
Wasserfahrzeugunfälle
V95-V97
Luftverkehrs- und Raumfahrtunfälle
V98-V99
Sonstige und nicht näher bezeichnete Transportmittelunfälle
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