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Die Leiche schrieb am 16.2. 2010 um 11:39:28 Uhr über

Härtefallregelung

Als ich mich im Jahre 1992 nach meinem ersten Staatsexamen um eine Referendarstelle bemühen mußte, las ich in der entsprechenden Verordnung, das 30 Prozent der Stellen nach Note, und 60 Prozent nach Warteliste vergeben würden. Die übrigen 10 Prozent seien für Härtefälle reserviert. Und dann hieß es weiter so beruhigend: als Härtefall gilt auch, wer länger als 2 Jahre erfolglos auf der Warteliste verbracht hat.


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