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Schmidt schrieb am 10.8. 2012 um 09:50:37 Uhr über

KurzeErklärungZumAnzündenFremderPKW

1.
Man sollte nur den PKW des Psychiaters anzünden der für den Entzug des Führerscheins gezeichnet hat
2.
Man sollte darauf achten das man irgendeine Zeitverzögerungsmethode beherrscht, so, daß man unter unbetrunkenen verlässlichen Zeugen sich befindet in dem Moment wo die Flammen unter dem Auto beginnen höher zu züngeln um sodann eine heftige stichflammenartige längere zischende Fontaine zu zünden.
3.
Ist Zeitverzögerungsmethode eigentlich schon eingetragen ? Achso, ja, ich sehe, was bin ich dumm.


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