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Liamara schrieb am 13.6. 2000 um 20:59:38 Uhr überVerlobung |
»Die Folgen einer geplatzten Verlobung können für den, der den Bruch der Velobung verschuldet hat, teuer werden. Hat so beispielsweise der verlassene Partner in Erwartung der Ehe Schulden gemacht, um Möbel zu kaufen, die er dann nicht mehr brauchen kann, so muß der andere den Betrag ersetzen. Er kann auch verpflichtet werden, den Differenzbetrag zu bezahlen, wenn der unschuldig verlassene Partner aus Gründen des Zusammenlebens seine alte bessere Stellung aufgeben mußte. Nur eine einverständliche Entlobung bringt ein Ende ohne Komplikationen.«
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