Aufgaben des Deutschen Wetterdienstes sind
1.die Erbringung meteorologischer Dienstleistungen für die Allgemeinheit oder einzelne Kunden und Nutzer,
insbesondere auf den Gebieten des Verkehrs, der gewerblichen Wirtschaft, der Land- und Forstwirtschaft, des
Bauwesens, des Gesundheitswesens, der Wasserwirtschaft, des Umwelt- und Naturschutzes und der
Wissenschaft,
2.die meteorologische Sicherung der Luft- und Seefahrt,
3.die Herausgabe von Warnungen über Wettererscheinungen, die zu einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit und
Ordnung führen können,
4.die kurzfristige und langfristige Erfassung, Überwachung und Bewertung der meteorologischen Prozesse, Struktur
und Zusammensetzung der Atmosphäre,
5.die Erfassung der meteorologischen Wechselwirkung zwischen der Atmosphäre und anderen Bereichen der
Umwelt,
6.die Vorhersage der meteorologischen Vorgänge,
7.die Überwachung der Atmosphäre auf radioaktive Spurenstoffe und die Vorhersage deren Verfrachtung,
8.der Betrieb der erforderlichen Meß- und Beobachtungssysteme zur Erfüllung der unter den Nummern 1 bis 7
genannten Aufgaben und
9.die Bereithaltung, Archivierung und Dokumentierung meteorologischer Daten und Produkte.
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