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urgs, am 10.1. 2005 um 22:52:32 Uhr
Lizenzgebühren

Für Linux-Betriebssysteme muss man keine Lizenzgebühren bezahlen. Trotzdem schließt man mit der Insatallation von Linux einen Lizenzvertrag ab. Der Lizenzvertrag heißt GPL, GNU Public License. Wer gegen die GPL verstößt, kann verklagt werden und muss eventuell Schadensersatz bezahlen. Das ist der große Unterschied zwischen Freier Software und der sogenannten Public-Domain Software. Die GPL schützt die Freie Software vor Missbrauch durch unerlaubte Kommerzialisierung. Allerdings erlaubt die GPL, die Erstellung von Handbüchern, die verkauft werden, und auch, dass Programmierleistung und Vertriebskosten berechnet werden. Man kann auch Garantieleistungen für Linux-Produkte verkaufen. Nur die Benutzung, Verbreitung und Änderung der Software ist frei.
Wer Linux weitergibt, muss es mit dem kompletten Original weitergeben, muss eigene Änderungen kenntlich machen und darf die Weiterverbreitung nicht einschränken.


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