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AIF, am 7.7. 2007 um 11:41:21 Uhr
Rechtswesen

Zur großen Gattung der Rechtswesen zählen die Arten
Richter, Staatsanwalt, Notar, Rechtsanwalt
(mit den Unterarten Justiziar, Scheidungsanwalt,
Verteidiger und Winkeladvokat) und Rechtspfleger.

Insgesamm kann man sagen, man ist besser dran,
wenn man mit keiner Art von Rechtswesen zu tun
hat da selbst bei einer kurzen Begegnung oft
schon große Löcher in den Geldbeutel gefressen
werden, wenn nicht schlimmeres.

Ob Schiedsrichter zur Gattung der Rechtswesen zu
rechnen sind, ist nicht endgültig geklärt.
Angesichts ihrer Beliebtheit bei ihrer Klientel,
ihrer überraschenden Freizügigkeit bezüglich der
Regelauslegung und der Interpretation von
Tatsachen und ihrer bekannten Unbestechlichkeit
spricht aber vieles dafür.


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