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Peter K., am 5.1. 2004 um 12:17:57 Uhr Staat |
Staat - Als Essenzial der Staatlichkeit wurde in der Staatsrechtslehre bis zum 18. Jahrhundert das sogen. jus collectandi angesehen - das Recht zur Steuererhebung. Ad absurdum gedacht: Jede Person oder Institution, die Abgaben ohne konkrete Gegenleistung für sich verlangen kann, ist Staat oder zumindest Proto-Staat. In Soziologischer Hinsicht ist es zumindest legitim, den Staat als die Summe derjenigen zu begreifen, an die der Ertrag der Steuererhebung verteilt wird. |
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