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Christine schrieb am 17.11. 2017 um 06:23:04 Uhr über

Stapelgabler

In der Regel gelten innerhalb der Hausordnung die Ruhezeiten, welche von den meisten Gerichten für angemessen gehalten werden, diese besagen unter anderem, dass

Montag bis Freitag in der Zeit von 13 bis 15 Uhr Mittagsruhe zu halten ist.
Montag bis Freitag von 22 Uhr Abends bis 7 Uhr Morgens Abend- und Nachtruhe einzuhalten ist. Ausnahme hierbei ist oftmals die Nacht zum Samstag, hier gilt die Nachtruhe von Abends 22 Uhr bis Morgens 8 Uhr.
Samstags gelten die Ruhezeiten in der Zeit von 13 bis 15 Uhr und Abends ab 19 Uhr.
An den Sonntagen und den Feiertagen sollte den ganzen Tag über die Hausruhe eingehalten werden.


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