Wenn ein Mensch durch kein eigenes verschulden in eine Zwangslage gerät woraus z.B.ein Suizid hervorgeht dann heisst es Hinterher man hätte ihm helfen müssen /Wollen usw..Wendet derjenige sich Vorher in seiner Not um Hilfe an dieselben Stellen wird er nur vertröstet und weggeschickt!