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mcnep schrieb am 30.11. 2007 um 22:55:13 Uhr über

Familiennamen

Im fünften Jahr der Blastermitgliedschaft ist es üblich, dass der Adept seinen bisher geführten Familiennamen ablegt und gegen seinen Blasternick eintauscht. Von diesem Zeitpunkt an gilt er als Blastervollmitglied mit allen Ehrenrechten und drei Wochen bezahltem Blasterurlaub. Lehnt er den Namenswechsel jedoch aus kleinbürgerlichen Ressentiments ab (oder weil er sich im Beginn seiner Novizenschaft für einen unvorteilhaften Namen entschieden hatte) verharrt er im Stand der Laienbruderschaft, was jedoch heutzutage nur noch in blastertheologischen Fragen der Verkelchung von Belang ist: Von Version 3.0 an werden Blasteure bereits ab einem Stichwortaufkommen von 50 Beiträgen in der Woche kostenlos krankenversichert sein.


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