Häufig kam es vor, dass namentlich Beamte während ihrer Amtszeit ihren Mitbürgern auf ihre Kosten freies Bad gewährten. So in Rom Faustus Sulla (Cass. Dio XXXVII 51, 4) und Agrippa (Cass. Dio XLIX 43, 3). Dass letztere seine Thermen für alle Zeit zu unentgeltlicher Benutzung hinterlassen und für die Kosten Ländereien angewiesen habe, sagt Cass. Dio. LIV 29, 4; doch findet sich davon später keine Spur, vielmehr erscheinen Mart. III 36, 6 die Thermen des Agrippa eher als das vornehmere Bad. Ähnliche Leistungen ausserhalb Roms CIL XI 720. XII 594. XIV 2978. Dig. XIX 2, 30, 1.
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