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wauz schrieb am 21.4. 2006 um 16:30:09 Uhr über

Leergewicht

Das Leergewicht eines Fahrzeugs ist im Fahrzeugschein eingetragen. Aus der Differenz aus zulässigem Gesamtgewicht und Leergewicht ergibt sich die erlaubte Zuladung eines Fahrzeugs. Aber Achtung! Das Leergewicht enthält nur die dauerhaften Betriebsstoffe wie Motoröl und Kühlwasser, nicht aber den Treibstoff und Scheibenwischwasser. Ebensowenig sind Fahrzeugführer und Passagiere eingerechnet. Daher müssen Treibstoff, Fahrer und eventuelle Passagiere mit eingerechnet werden, wenn man die mögliche Zuladung errechnet, sonst gibt es eventuell eine teure Überraschung. Dabei muss man auch beachten, dass nicht nur die Zulassung des Fahrzeugs für eine bestimmtes Gewicht nicht überschritten wird, sondern auch, dass man das im Führerschein erlaubte Gesamtgewicht nicht überschreitet.



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