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ARD-Ratgeber schrieb am 21.10. 2005 um 16:21:35 Uhr über

Sonderrechte

Sonderrechte haben z.B. Feuerwehr oder Polizei in dringenden Einsatzsituationen. Blaulicht und Martinshorn kündigen die Sonderrechte an.

Bitte nicht verwechseln:
Wenn es statt Blaulicht um Rotlicht geht hat Herr mcnep manchmal Sonderrechte. Er setzt dann sein Martinshorn ein.

Ich hoffe augenzwinkernd, daß er mir diesen Beitrag nicht all zu übel nimmt.

AllesWirdGut


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