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Peter K. schrieb am 11.2. 2007 um 12:55:34 Uhr überWehrkraftzersetzung |
Abs. 1: Wer es unternimmt, die Gedanken der Grund- und Menschenrechte sowie der Völkerverständigung öffentlich herabzuwürdigen, wird mit Freiheitstrafe von einem Jahr bis fünf Jahren bestraft.
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