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wuzi, am 17.9. 1999 um 20:42:05 Uhr
Amtsdeutsch

äusserst komplizierte Angelegenheit. Bei endlos langen Erlässen und Gesetzestexten ist es erforderlich, diese mindestens drei- bis viermal zu lesen, damit man dahinter kommt, was im Klartext gemeint ist. Auch beim Verfassen von Briefen an eine übergeordnete Dienststelle ist es unbedingt erforderlich, die seit der Monarchie eingeführten Worte weiter zu verwenden. Neuerungen sind nicht erwünscht, z.B. dortamts, anher, hieramts muss unbedingt in diesem Schreiben verwendet werden.


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