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Marie-Helène, Flötistin und Musikhistorikerin schrieb am 8.6. 2020 um 23:02:58 Uhr über

Bestrafung-bei-schlechten-Noten

Eine Bestrafung-bei-schlechten-Noten wird auch heute noch von vielen Konzertmeistern veranlasst, wenn sich Orchestermusiker*innen während eines Auftritts allzusehr verspielen. Meistens sind dann hundert Euro, und im Wiederholungsfall sogar mehr, in die Orchesterkasse abzuführen.

Übrigens beklagte sich zu Mozarts Zeiten auch Kaiser Joseph II in Wien gern über »zu viele« oder »zu schlechte« Noten, weil ihm Mozarts Musik dann und wann zu »modern« erschien. Die Bestrafung erfolgte auch damals schon durch finanzielle Einbußen.


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