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Brummbaer, am 3.7. 2005 um 00:11:08 Uhr
BlasterSexualitätsBeauftragter

Vor dem Karlsruher Verfassungsgericht wird demnächst entschieden, ob blastersexuelle Paare geschieden werden dürfen. Anlaß des Verfahrens ist die Klage eines Blastersexuellen, er wolle nicht auf immer und ewig gezwungen sein, schwachsinnige Texte in den Blaster einzugeben, wogegen der Blaster seine Beziehung ständig damit verteidigt, daß er dem Blastersexuellen Bewertungspunkte in unterschiedlichen Dosen verabreicht. Die Verfassungsrichter stöhnen am Beginn jeden Verhandlungstages lustvoll auf, da sie sich dann nicht mit so langweiligem Kram wie einer Vertrauensfrage des Kanzlers abgeben müssen.


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