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Richter Bunt, am 20.2. 2003 um 19:31:23 Uhr
DerFallJakob-von-Metzler

DerFallJakob-von-Metzler steht erneut im Mittelpunkt des Interesses.

Gegen den Vorsitzenden des Deutschen Richterbundes, GeertMackenroth, Landgerichtspräsident in Itzehoe, liegt eine Dienstaufsichtsbeschwerde vor.

Der Richter hatte Folter durch die Polizei in bestimmten Situationen gerechtfertigt: »Es sind Fälle vorstellbar, in denen auch Folter oder ihre Androhung erlaubt sein können, nämlich dann, wenn dadurch ein Rechtsgut verletzt wird, um ein höherwertiges Rechtsgut zu retten« (in der Zeitung »Der Tagesspiegel«).

Der stellvertretende Frankfurter Polizeipräsident soll in einer Aktennotiz vermerkt haben, dass er die Ermittler angewiesen habe, dem Verdächtigen Magnus G. mit »Schmerzen« zu drohen, falls dieser nicht aussage und sie zu dem entführten Elfjährigen führe.


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