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orschel schrieb am 11.6. 2008 um 11:52:23 Uhr über

Deutschlandfahnen-für-zum-ans-Autofenster-klemmen

Ich hab's rausgefunden: hinter dieser Massenpsychose stecken die deutschen Kaskoversicherer! O ja - sie haben listigerweise sehr klein in der Presse verbreitet, dass ein beflaggt geparktes Auto nicht ordnungsgemäß verschlossen sei. Folge: kein Versicherungsschutz bei Diebstahl. Har, har!

Natürlich ist diese Position angreifbar, denn ein offen da stehendes Cabrio gilt wohl als verschlossen. Aber zu dem Thema kann man jahrelang prozessieren, da wird mancher Versicherungsnehmer mürb.

Was nicht ausdrücklich gesagt wurde: obige Rechtsauffassung der Versicherer gilt auch für Polenfahnen-zum-ans-Autofenster-klemmen, Italienfahnen... ihr wisst schon.


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