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Peter K. schrieb am 7.12. 2004 um 19:32:09 Uhr über

Inzest

Ich wurde mal von einer Freundin auf einen Inzest-Fall angesprochen, und prüfte die gesetzliche Vorschrift. Ich war einigermassen überrascht:

Verboten ist lediglich der Geschlechtsverkehr als solcher - nicht jedoch »beischlafähnliche oder Beischlafersatzhandlungen«, wie das Juristendeutsch Oral- oder Analverkehr spitzfingerig-papiern umschreibt.

Ansonsten ist »Inzest« lediglich eventuell als sexueller Mißbrauch von Minderjährigen strafbar. Sex unter Verwandten indessen, auch unter Eltern und Kindern ist mit diesen Ausnahmen erlaubt.

Selbst hier in diesem Lande. Man ist immer wieder überrascht von demselben.


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