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Peter K., am 5.12. 2007 um 18:08:39 Uhr
Luxusartikel

»luxuria« bezeichnet im lateinsischen das Überflüssige, das weder notwendig, noch nützlich ist. Diese Unterscheidung ist heute noch in einem bestimmten Bereich des Zivilrechts von gewisser Bedeutung. Die heutige Konotation von Luxus geht eher in die Richtung des Kostbaren, Hochwertigen, Teuren - sie hat mit der ursprünglichen Wortbedeutung wenig gemein. Wenn man den Begriff des Luxusartikels also mal gedankenspielerisch vom Hochwertigen weg, und zum Überflüssigen, das zu nichts taugt, und nur Platz wegnimmt, zurückführt, dann landet man letztendlich beim präzisen Begriff des Gerümpels, das mal ausgemistet werden müsste.


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