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mcnep schrieb am 1.6. 2006 um 15:32:24 Uhr über

SHISHARAUCHEN

Man bekommt Shisha-Tabak nicht ohne weiteres, man braucht einen Araber seines Vertrauens. Denn nach EU–Recht ist nur Tabak, was zu mindestens 95 % aus Tabak besteht (sag ich jetzt mal so als Zahl) und dem Shisha–Tabak sind dermaßen hohe Anteile an Fermenten, Aromen, Saucen zugefügt, dass er nicht unter das Tabaksteuergesetz fällt. Er existiert in einer kryptischen Grauzone, fast wie Poppers oder irgendwelche Duftsäckli.


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