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11eoJ, am 21.10. 2005 um 23:25:58 Uhr
Sonderrechte

ARD-Ratgeber schrieb am 21.10. 2005 um 16:21:35 Uhr

Sonderrechte haben z.B. Feuerwehr oder Polizei in dringenden Einsatzsituationen. Blaulicht und Martinshorn kündigen die Sonderrechte an.

[...]

Meines Wissens haben die Einsatzfahrzeuge (s.o.) immer Sonderrechte wenn Gefahr für Leib, Leben, öffentliche Ordnung etc. besteht, d.h. Versöße gegen die STVO werden nicht geahndet (Rotlicht, Tempolimit...) ; sofern nichts passiert. Was ARD-Ratgeber mit dem Blaulicht & Martinshorn meint ist das Wegerecht, also die Aufforderung an alle anderen Verkehrsteilnehmer, die Bahn für das Einsatzfahrzeug freizugeben.


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