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Liamara schrieb am 19.5. 1999 um 21:46:52 Uhr über

Warum

Wahlbenachrichtigung für die Wahl zum Europäischen Parlament am Sonntag, dem 13. Juni 1999, von 8.00 bis 21.00 Uhr.

Sie sind im Wählerverzeichnis eingetragen und können in dem angegebenen Wahlraum wählen. Bringen Sie zur Wahl diese Benachrichtigung und Ihren Personalausweis, Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis, oder einen Reisepass mit.
Wenn Sie in einem anderen Wahlraum in Bochum oder durch Briefwahl wählen möchten, benötigen Sie einen Wahlschein. Die Voraussetzungen hierfür sind in dem rückseitigen Wahlscheinantrag aufgeführt. Wahlscheinanträge werden nur bis zum 11.06.99, 18.00 Uhr, entgegengenommen, bei plötzlicher Erkrankung auch noch bis zum Wahltag 15.00 Uhr. Wer für einen anderen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt, muß eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Wahlscheine und Briefwahlunterlagen werden nur an den Wahlberechtigten persönlich ausgehändigt oder durch die Post zugestellt. Etwaige Unrichtigkeiten in der nebenstehenden Anschrift teilen Sie bitte dem Wahlamt mit.



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