>Info zum Stichwort WennEineFeeKämeUndDuHastEinenWunschFrei | >diskutieren | >Permalink |
Pankar schrieb am 31.5. 2006 um 20:43:07 Uhr überWennEineFeeKämeUndDuHastEinenWunschFrei |
Bei einem »Feenwunsch« handelt es sich um ein »Angebot« i.S.v. §145 BGB. Sofern die Fee es mündlich äußert, erwartet sie somit einen Zuschlag oder eine Ablehnung im Gesprächsverlauf.
|
User-Bewertung: +5 |
Was interessiert Dich an »WennEineFeeKämeUndDuHastEinenWunschFrei«? Erzähle es uns doch und versuche es so interessant wie möglich zu beschreiben. |
Konfiguration | Web-Blaster | Statistik | »WennEineFeeKämeUndDuHastEinenWunschFrei« | Hilfe | Startseite | ![]() |
0.0154 (0.0129, 0.0011) sek. 871019846 |